I care Lernkarten Pflege

I care Lernkarten Pflege – Set

Grundlagen, Pflegetechniken und therapeutische Pflegeaufgaben.


Krankheitslehre und Pflege bei speziellen Erkrankungen


Das „I care Lernkarten Pflege – Set“ bringt dich sicher durch das Examen. Alle prüfungsrelevanten Inhalte aus den drei I care Bänden Pflege, Krankheitslehre sowie Anatomie und Physiologie – reduziert auf zwei Boxen.

- Box 1 enthält die Grundlagen der Pflege, die Pflegetechniken und die therapeutischen Pflegeaufgaben sowie drei Faltkarten mit den wichtigsten Informationen aus sechs zentralen Lernfeldern – von Herz bis Apoplex
- in Box 2 findest du das alles, was du über Anatomie und Physiologie, Krankheitslehre und Pflege bei speziellen Erkrankungen wissen musst
- Online-Pharma-Karten informieren über die häufigsten Medikamente
- insgesamt 900 Lernkarten stellen sicher, dass alle Themen abgedeckt sind
- mit rund 1.800 Fragen kannst du dein Wissen aktiv trainieren
- auf jeder Karte steht, zu welchem Themenbereich die Fragen gehören
- Icons zeigen dir, ob das Wissen schriftlich, mündlich oder praktisch geprüft wird
- die Lernkarten sind aus einem hochwertigen Material und in einer stabilen Box mit Trageschlaufe verpackt
- mit dem Online-Lernplaner kannst du dir einen individuellen Lernplan erstellen – damit du stressfrei und sicher durch die Prüfung kommst.

The "I care flashcard care set" will take you safely through the exam. All exam-relevant content from the three I care volumes of nursing, disease teaching, anatomy and physiology - reduced to two boxes.

 

- Box 1 contains the basics of nursing, nursing techniques and therapeutic nursing tasks as well as three folding cards with the most important information from six central learning areas - from heart to apoplex

- in Box 2 you will find everything you need to know about anatomy and physiology, disease teaching and care for special diseases

- Online pharma cards provide information about the most common medications

- A total of 900 flash cards ensure that all topics are covered

- With around 1,800 questions you can actively train your knowledge

- Each card shows which topic the questions belong to

- Icons show you whether the knowledge is checked in writing, orally or in practice

- The flash cards are made of high quality material and packed in a sturdy box with a wrist strap

- With the online learning planner you can create your own individual learning plan - so that you can get through the exam stress-free and safely

El "conjunto de cuidado de tarjetas de memoria I care" lo llevará de manera segura a través del examen. Todo el contenido relevante para el examen de los tres volúmenes de enfermería, enseñanza de enfermedades, anatomía y fisiología de I Care me reduce a dos cuadros

 

- El recuadro 1 contiene los conceptos básicos de enfermería, técnicas de enfermería y tareas terapéuticas de enfermería, así como tres tarjetas plegables con la información más importante de seis áreas centrales de aprendizaje, desde el corazón hasta el apoplejía.

- en el recuadro 2 encontrará todo lo que necesita saber sobre anatomía y fisiología, enseñanza de enfermedades y atención de enfermedades especiales

- Las tarjetas farmacéuticas en línea proporcionan información sobre los medicamentos más comunes.

- Un total de 900 tarjetas flash aseguran que todos los temas estén cubiertos

- Con alrededor de 1.800 preguntas, puede capacitar activamente sus conocimientos

- Cada tarjeta muestra a qué tema pertenecen las preguntas

- Los iconos le muestran si el conocimiento se verifica por escrito, oralmente o en la práctica.

- Las tarjetas flash están hechas de material de alta calidad y se embalan en una caja resistente con una correa para la muñeca

- Con el planificador de aprendizaje en línea, puede crear su propio plan de aprendizaje individual, para que pueda pasar el examen sin estrés y de forma segura


Lerninhalt:

1 Pflege bei Erkrankungen des Herzens

2 Pflege bei Erkrankungen des Kreislauf- und Gefäßsystems 

3 Pflege bei Erkrankungen des Atmungssystems 

4 Pflege bei Erkrankungen des Verdauungssystems 

5 Pflege bei Erkrankungen der Niere und der ableitenden Harnwege

6 Pflege bei Erkrankungen des Hormonsystems, Stoffwechselstörungen Erkrankungen 

7 Pflege bei Erkrankungen des Blut- und Immunsystems 

8 Pflege bei Erkrankungen des Bewegungssystems 

9 Pflege bei Erkrankungen des Nervensystems 

10 Pflege bei Erkrankungen der Sinnesorgane 

11 Pflege bei Erkrankungen der Haut 

12 Pflege bei Erkrankungen der Geschlechtsorgane 

13 Pflege bei Erkrankungen der Psyche 

14 Pflege bei organübergreifenden Erkrankungen 


Die Ausbildung in der Pflege

Quelle: © Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Vor Beginn einer Pflegeausbildung sind die Zugangsvoraussetzungen und die persönliche Ausbildungseignung zu beachten. Wichtig ist ebenso die persönliche Selbsteinschätzung. 

 

Zugangsvoraussetzungen

 

Einen Zugang zur Pflegeausbildung haben alle Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Schulabschluss oder einer anderen erfolgreich abgeschlossenen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.

 

Für Schülerinnen und Schüler mit einem 9-jährigen Hauptschulabschluss bietet eine Pflegehelferinnen- und Pflegehelferausbildung bzw. Pflegeassistenzausbildung, die bestimmten Anforderungen genügen muss, einen Einstieg. Bei einer Entscheidung nach erfolgreichem Abschluss für eine weitergehende Ausbildung zur Pflegefachkraft erfolgt auf Antrag der Auszubildenden bzw. des Auszubildenden eine Verkürzung der Ausbildungszeit um ein Drittel.

 

Anstelle der Pflegehelfer- oder Pflegeassistenzausbildung eröffnet auch die Kombination aus Hauptschulabschluss und einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer Mindestdauer von 2 Jahren den Zugang zur Pflegeausbildung.

 

Ausbildungseignung

 

Da in der Pflege eng mit Menschen gearbeitet wird, kann der Beruf nur durch Personen ausgeübt werden, die nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind und sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. Für den Nachweis verlangen ausbildende Einrichtungen in der Regel vor Beginn der Ausbildung ein aktuelles Gesundheitszeugnis und unter Umständen auch ein amtliches Führungszeugnis.

 

Für das Gesundheitszeugnis prüft eine Arbeitsmedizinerin oder ein Arbeitsmediziner, ob gesundheitliche Einschränkungen vorliegen und ob z. B. aufgrund von Schwächen oder einer Sucht die Berufsfähigkeit ausgeschlossen ist.

 

Wer nach Abschluss der Ausbildung die beantragte Berufsbezeichnung führen will, muss zudem über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

 

Selbsteinschätzung

 

Ob ein Beruf in der Pflege der richtige ist, kann am besten jeder selbst beurteilen. Als „Faustformel“ kann sich jeder an der Ausbildung Interessierte daran orientieren, ob die folgenden Fragen mit „Ja“ beantworten können: 

 

  • Bin ich einfühlsam und habe Freude am Umgang mit Menschen verschiedenen Alters?
  • Interessiere ich mich für pflegerische, medizinische und soziale Aufgaben?
  • Traue ich mir zu, Menschen mit einem unterschiedlichen Hilfebedarf zu pflegen und zu betreuen?
  • Kann ich körpernah mit kranken und pflegebedürftigen Menschen umgehen?
  • Bin ich auch bereit, Verwaltungs- und Schreibarbeiten zur Planung und zur Dokumentation zu erledigen?
  • Kann ich eigenverantwortlich, aber auch im Team arbeiten?

Was erwartet Sie während der Ausbildung?

Ausbildungsstruktur

 

Die berufliche Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht an Pflegeschulen und einer praktischen Ausbildung bei einer Ausbildungseinrichtung (sogenannter Träger der praktischen Ausbildung) und weiteren Einrichtungen aus den unterschiedlichen Pflegebereichen. Unterricht und praktische Ausbildung wechseln sich ab.

 

Der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung erfolgt beim Träger der praktischen Ausbildung, also dem Ausbildungsbetrieb, mit dem der oder die Auszubildende den Ausbildungsvertrag geschlossen hat. Im Rahmen der praktischen Ausbildung finden Einsätze in allen Versorgungsbereichen statt, also im Krankenhaus, in Pflegeeinrichtungen, bei ambulanten Pflegediensten sowie in der psychiatrischen Pflege und in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen.

 

Generalistische Pflegeausbildung

 

Kern des Pflegeberufegesetzes ist die Einführung einer generalistischen Pflegeausbildung. Diese befähigt die Auszubildenden, Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen zu pflegen. Die generalistische Pflegeausbildung schließt nach drei Jahren mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ ab.

 

Da die Absolventinnen und Absolventen nach der Ausbildung in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten können, stehen ihnen vielfältige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Zudem wird der Berufsabschluss automatisch EU-weit anerkannt. Damit besteht die Möglichkeit, auch im EU-Ausland als Pflegefachkraft arbeiten zu können.

 

Gesonderte Abschlüsse in der Alten- und in der Kinderkrankenpflege

 

Alle Auszubildenden starten mit dem im Ausbildungsvertrag festgelegten Berufsziel "Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“. Auszubildende, die den Schwerpunkt ihrer Ausbildung von Anfang an auf die Pflege alter Menschen durch eine entsprechende Wahl des Trägers der praktischen Ausbildung gelegt haben und deshalb ihren Vertiefungseinsatz im Bereich der Langzeitpflege gewählt haben, erhalten vor Beginn des letzten Drittels ihrer Ausbildung ein Wahlrecht. Sie können entscheiden, ob sie die begonnene generalistische Ausbildung zur „Pflegefachfrau“ bzw. zum „Pflegefachmann“ fortsetzen oder ob sie ihre Ausbildung auf einen Abschluss als „Altenpfleger / Altenpflegerin“ ausrichten. In diesem Fall werden sie im letzten Drittel der Ausbildung speziell zur Pflege alter Menschen ausgebildet.

 

Auszubildende mit dem Schwerpunkt Pädiatrie können entsprechend die Spezialisierung in der Kinderkrankenpflege wählen. Berufsabschluss ist dann „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ bzw. „-pfleger“.

 

Der Ausbildungsvertrag ist bei Ausübung des Wahlrechts an den neuen angestrebten Berufsabschluss anzupassen. Das Wahlrecht kann frühestens sechs Monate vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels mit Wirkung für das letzte Ausbildungsdrittel ausgeübt werden. Bis dahin hat die oder der Auszubildende alle maßgeblichen Einsatzbereiche bereits einmal kennengelernt.

 

Anders als beim generalistischen Berufsabschluss werden die Abschlüsse in der „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“ sowie in der „Altenpflege“ nicht automatisch EU-weit anerkannt. Vor Aufnahme der Berufstätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedstaat muss daher im Einzelfall geprüft werden, inwieweit die deutsche Ausbildung anerkannt wird. Nach einer Anerkennung besteht auch mit den gesonderten Abschlüssen die Möglichkeit, im EU-Ausland als Pflegefachkraft arbeiten zu können.

 

Der Bedarf für diese gesonderten Abschlüsse wird sechs Jahre nach Beginn der neuen Pflegeausbildung überprüft. Der Deutsche Bundestag entscheidet dann, ob die jeweiligen Regelungen aufgehoben oder beibehalten werden.

 

Ausbildungsvertrag

 

Der Träger der praktischen Ausbildung schließt mit der bzw. dem Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag. Dieser muss unter anderem enthalten:

 

das Berufsziel der Ausbildung (Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann) und der gewählte Vertiefungseinsatz

in Abhängigkeit vom gewählten Vertiefungseinsatz ein Hinweis auf das Wahlrecht des bzw. der Auszubildenden

der Beginn und die Dauer der Ausbildung

den Ausbildungsplan mit der inhaltlichen und zeitlichen Gliederung der praktischen Ausbildung

die Dauer der regelmäßigen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit

die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung und eventuell zu erstattende Weiterbildungskosten

die Dauer der Probezeit

die Dauer des Urlaubs

die Voraussetzungen der Kündigung des Ausbildungsvertrages

 

Dauer der Ausbildung

 

Eine Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz dauert drei Jahre als Vollzeitausbildung. Wird sie als Teilzeitausbildung durchgeführt, kann sie bis zu fünf Jahre dauern.

 

Auf Antrag kann die Ausbildung verkürzt werden, indem eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer anderen Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf bis zu zwei Drittel der Ausbildungsdauer angerechnet werden.

 

Die Ausbildung ist auf Antrag um ein Drittel ihrer Dauer zu verkürzen bei einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in Assistenz- und Helferberufen der Pflege, die bestimmten Mindestanforderungen genügt, die von den Konferenzen der Arbeits- und Sozialminister bzw. der Gesundheitsminister der Länder festgelegt wurden.

Produktdetails

Einband Box
Seitenzahl 1940
Erscheinungsdatum 21.03.2018
Sprache Deutsch
ISBN 978-3-13-240204-1
Verlag Thieme
Maße (L/B/H) 23,2/14,9/17,7 cm
Gewicht 3858 g
Auflage 1. Auflage
Verkaufsrang 8380